Am 8. November 2025 verlegt das Kuratorium Erinnern Forschen Gedenken e.V. um 14:00 Uhr einen weiteren Stolperstein in Herford, diesmal an der Diebrocker Straße 49. Erstmals wird dort auf Wunsch und mit Unterstützung der Enkelin des zu Ehrenden am letzten selbstgewählten Wohnsitz vor der KZ-Haft ein „Überlebender“ der nationalsozialistischen Verfolgung geehrt.
August Schröder, geboren 1912, verweigerte 1941 die Arbeit in dem damals auf Rüstungsbetrieb umgestellten Betrieb Steuber & Lohmann (später SULO), wurde als „arbeitsunwillig“ und asozial stigmatisiert, in verschiedenen Konzentrationslagern inhaftiert und kehrte nach seiner Befreiung nach Herford zurück. Aus seiner Wiedergutmachungsakte geht hervor, dass er nach der Haft stark körperlich beeinträchtigt und auf dem linken Auge so gut wie blind war. Nach dem Krieg durchlebte er schwierige Zeiten. Aus seiner Notlage wurde er in dieser Zeit mehrmals straffällig, unter anderem mit Essensdiebstählen, wie aus Akten dazu hervorgeht. Durch darauf folgende Haftstrafen wurden ihm die Bürgerrechte aberkannt, weshalb er nie eine Entschädigung vom Amt für Wiedergutmachung für seine KZ-Haft bekommen hat. Er gründete in Herford eine neue Familie, verlor mehrfach seinen Wohnsitz und lebte teilweise in Notunterkünften. Er entwickelte Verfolgungsgedanken und wurde psychisch krank. Aus seiner Krankenakte geht hervor, dass er Angst hatte, wieder ins KZ gebracht zu werden oder dass er und seine Familie zuhause vergast würden. August Schröder starb 1962 in der psychiatrischen Heilanstalt Gütersloh mit nur 49 Jahren.
Das Kuratorium hat sich ausführlich mit dem Schicksal Schröders beschäftigt und ist in der Gesamtwertung überzeugt, dass er als Opfer des NS-Regimes begründet mit einem Stolperstein öffentlich gewürdigt werden kann. Auch die Stadt Herford, die zusammen mit der Stadt die Verlegung der ersten Stolpersteine betrieben hatte, ist einverstanden. Ebenso hat Gunter Demnig, der künstlerische Initiator des Projektes, der Verlegung zu- und den Text mit dem Kuratorium abgestimmt. Erstmals wird aber von dem bisherigen Prinzip in Herford, nur in der NS-Zeit ermordete Opfer zu würdigen, abgewichen. Weitere begründete Anträge auf eine Verlegung von Stolpersteinen auch für „Überlebende“ sind natürlich - gerichtet an das Kuratorium - möglich.
Text des Steines:
HIER WOHNTE
AUGUST SCHRÖDER
JG. 1912
ARBEIT FÜR DIE RÜSTUNG
1941 VERWEIGERT
ALS ASOZIAL STIGMATISIERT
INHAFTIERT KZ NEUENGAMME
1942 KZ DACHAU
DEPORTIERT 1942 AUSCHWITZ
KZ FLOSSENBÜRG
BEFREIT / TOT AN DEN FOLGEN

